INTERNET und DEMOKRATIE

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Piratenpartei und Religionsfreiheit

Posted by Stephan Eisel - 17. April 2012

Mit ihrem gerichtlich untersagten Vorhaben, am Karfreitag mit „Tanzen gegen das Tanzverbot“ zu demonstrieren, hat die Piratenpartei das Augenmerk auf ihr Verhältnis zu Religion und Christentum gelenkt. Die Piraten versuchen dabei, das Grundrecht der Religionsfreiheit durch spitzfindige Umdeutungen zu kapern.

Stephan Eisel

Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert

Von der dialektischen Umdeutung eines Grundrechts

Zu Themen, die nichts mit dem Internet zu tun haben, hat sich die Piratenpartei bisher kaum festgelegt. Man sei noch auf der Suche und habe nicht auf alles eine Antwort, lautet die auf den ersten Blick sympathische Auskunft der Politikneulinge.

Umso ernster sind die wenigen politischen Forderungen zu nehmen, auf die sich die Piraten außerhalb der Internetpolitik in ihrem Grundsatzprogramm bisher einigen konnten. Dazu gehören ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ für jedermann, die „Einführung eines Nulltaris beim ÖPNV“, das Ende der „Kriminalisierung“ von Drogenkonsum sowie die Schaffung „kontrollierter Erwerbsstrukturen“ zum Drogenkauf. Ausserdem plädieren die Piraten für die Aufhebung jeglicher Altersgrenze bei der Wahlberechtigung und haben in Berlin einen Gesetzentwurf eingebracht, das Wahlalter zunächst auf sieben (!) Jahre zu senken

„Religion privatisieren – jetzt“

Auch ihr Verhältnis zu Religion und Kirche hat die Piratenpartei inzwischen durch einen Bundesparteitagsbeschluss festgelegt. Zunächst war zu diesem Thema im Berliner Wahlkampf ein Piraten-Wahlplakat mit der Forderung „Religion privatisieren – jetzt“ aufgefallen. Neben einem Foto des inzwischen zum Abgeordneten gewählten damaligen Kandidaten Pavel Mayer war auf dem Plakat als Erläuterung zu lesen: „Die Erfassung der Religionszugehörigkeit und der Einzug von Kirchenbeiträgen durch staatliche Stellen sind zu beenden.

Dass sich hinter dieser Forderung mehr verbarg als ein modischer anti-kirchlicher Reflex mit dem populistischen Schielen in Richtung der gerade in Berlin kirchenfernen Wählerschaft, erschloss sich zunächst nicht unbedingt. Manche nahmen die Forderung einer „Privatisierung der Religion“ auch nicht ernst, sondern hielten sie für den eher spaßigen Teil einer kreativen Wahlkampagne.

Das war ein Irrtum, denn einige Monate später machten die Piraten ernst und ergänzten ihr Grundsatzprogramm mit weitreichenden Veränderungsvorschlägen für den Umgang mit Religion und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem Bundesparteitag im Dezember 2011 heisst es im Grundsatzprogramm der Piratenpartei unter der Überschrift „Für die Trennung von Staat und Religion“:

„Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.“

Dazu passt, dass die Piratenpartei im Saarland ausdrücklich die „Abschaffung der katholischen und evangelischen Religion als ordentliches Schulfach“ und „Aufhebung sämtlicher Sonderrechte“ für Religionsgemeinschaften gefordert hat. Auch im Wahlprogramm der Piraten in Schleswig-Holstein heisst es: „Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab.“ Gefordert wird zudem eine „deutliche Absage an religiös … motivierte Wissensvermittlung“.

Mehr anti-religiös als a-religiös

Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Forderungen der Piratenpartei nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind. Das belegen auch zahlreiche Äußerungen von aktiven Piraten in Internetforen.

Was gemeint ist, haben die Piraten mit ihrem Vorhaben von Demonstrationen „Tanzen gegen das Tanzverbot“ am Karfreitag exemplarisch verdeutlicht. Wohlgemerkt: Die Piratenpartei hat nicht etwa durch öffentliche Debatten oder parlamentarische Initiativen vor dem Karfreitag die Aufhebung des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag gefordert. Gefordert wurde von den Piraten auch nicht, den Karfreitag als vom Staat geschützten arbeitsfreien Feiertag zu streichen und so zum normalen Wochentag zu machen.

Die Piraten wollten am Karfreitag selbst (!) durch öffentliches Tanzen in den Innenstädten und damit auch in Kirchennähe demonstrieren. Gerichte haben dies untersagt; der Einspruch der Piraten vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Dennoch fand beispielsweise auf der Kölner Domplatte nach einem Aufruf in Facebook am Karfreitag eine solche „Tanzdemonstration“ statt

Sicher ging es dabei auch um Provokation um der Provokation willen und die Initiatoren hatten ein breites Medienecho fest im Blick. Gezielt wird auch mit dem Schlagwort „Tanzverbot“ der unzutreffende Eindruck erweckt, man dürfe am Karfreitag nicht tanzen. Tatsächlich sind lediglich öffentliche (!) Tanzveranstaltungen – übrigens auch Sportveranstaltungen – gesetzlich untersagt

In Wahrheit geht es den Piraten natürlich nicht um die eher untergeordnete Frage des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. An diesem Symbolthema soll durchgespielt werden, was die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ so formuliert hat: „Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst.

Beim Thema Glauben „out of touch“

Was die Piratenpartei als „Glaube Einzelner“ bezeichnet, ist immerhin religiöses Bekenntnis der Mehrheit. In Deutschland gehören ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der – allerdings beachtlichen – konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als – meist im christlichen Sinn – religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.

Wer angesichts dieser Bevölkerungsstruktur vom „Glauben Einzelner“ spricht, ist beim Thema Religion und Christentum in Deutschland schlicht „out of touch“. Vielleicht hat diese so explizite Realitätsverweigerung der Piraten im Blick auf die religiösen Bevölkerungsstrukturen aber nicht nur mit Realitätsverzerrung durch die Internetbrille zu tun, sondern auch damit, dass die christliche Mehrheit in der Bevölkerung nicht nur im Internet eher eine schweigende Mehrheit ist.

Weil es sich bei den christlichen Feiertagen um Feiertage für die Mehrheit der Menschen handelt, hat das Grundgesetz diese Feiertage unter den besonderen Schutz des (weltanschaulich neutralen) Staates gestellt. Dies ignoriert die Piratenpartei einfach, wenn sie in ihrem Grundsatzprogramm den Schwerpunkt der grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit dialektisch verschiebt. Für die Piraten ist Religionsfreiheit lediglich „nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit vor religiöser Bevormundung.“

Natürlich schützt die Verfassung auch vor religiöser Bevormundung durch den Staat. Aber im Grundgesetz steht eben neben der Gewährleistung der „Freiheit des Glaubens“ gleichrangig auch der Schutz der „ungestörten Religionsausübung“. Das ist der Gehalt vom Staat anerkannter christlicher Feiertage, den die Piraten in ihrer Neudefinition der Religionsfreiheit mit dem Ziel der Privatisierung von Religion einfach ausblenden.

Grundgesetzlicher Schutzauftrag für christliche Feiertage

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil vom 1. Dezember 2009 das Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt und in diesem Zusammenhang grundsätzlich ausgeführt: „Die aus den Grundrechten – hier aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG – folgende Schutzverpflichtung des Gesetzgebers wird durch den objektivrechtlichen Schutzauftrag für die Sonn- und Feiertage aus Art. 139 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG konkretisiert.“

Artikel 4 des Grundgesetzes legt fest: „(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“ Der durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese „Schutzverpflichtung des Gesetzgebers“ mit dem Hinweis: „Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.“

Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insgesamt, nach der sich der Grundrechtsschutz nicht in seinem klassischen Gehalt als subjektives Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen erschöpft. Aus Grundrechten ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen per Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann. Davon haben die Kirchen mit ihrer Verfassungsklage gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz erfolgreich Gebrauch gemacht.

Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit lässt sich also nicht auf ein Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen beschränken, sondern verpflichtet den Staat, Raum für die aktive Ausübung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern. Wie diese Schutzpflicht konkretisiert wird, obliegt dem Gesetzgeber – in diesem Fall den Ländern.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich festgestellt, dass Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung „ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen“ ist: „Soweit Art. 139 WRV an den Sonntag und an die staatlich anerkannten religiösen Feiertage in ihrer überkommenen christlichen Bedeutung als arbeitsfreie Ruhetage anknüpft, deckt er sich im lebenspraktischen Ergebnis in seinen Wirkungen weitgehend mit der sozialen Bedeutung der Sonn- und Feiertagsgarantie.“

Staatlich geschützte Feiertagsruhe

Darauf beziehen sich die Sonn- und Feiertagsgesetze – in Hamburg und Berlin als Verordnungen -, die es in allen Bundesländern mit sehr ähnlichem Inhalt gibt. Diese Gesetze erkennen mit der christlichen Bezeichnung gesetzlicher Feiertage auch deren religiöse Bedeutung ausdrücklich an. Das gilt auch für die neuen Bundesländer.

Beispielhaft sei hier das Gesetz in Sachsen-Anhalt zitiert, in dem als „staatlich anerkannte Feiertage“ anerkannt sind: „der Neujahrstag, der Tag Heilige Drei Könige (6. Januar), der Karfreitag, der Ostermontag, der 1. Mai, der Tag Christi Himmelfahrt, der Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober), der 1. Weihnachtsfeiertag, der 2. Weihnachtsfeiertag.“ Drei-König, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, der Reformationstag und Allerheiligen sind dabei jeweils nach konfessioneller Prägung nicht in allen Bundesländern als gesetzliche Feiertage anerkannt. Der Buß- und Bettag wurde 1994 als Kompensation für die Mehrkosten der Pflegeversicherung als arbeitsfreier Tag gestrichen und besteht als gesetzlicher Feiertag nur noch in Sachsen.

Der Schutz der staatlich anerkannten Feiertage wird in allen Bundesländern in gleicher Art gewährleistet. Dazu gehören – um hier beispielhaft das hessische Feiertagsgesetz zu zitieren – das Verbot von Arbeiten, „die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist“. Verboten sind für kirchliche Feiertage – also der 1. Mai und 3. Oktober ausgenommen – mit unterschiedlichen zeitlichen Einschränkungen auch „Veranstaltungen, bei denen eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung einzelner zur Teilnahme besteht; öffentliche Tanzveranstaltungen; andere der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt; alle sonstigen Veranstaltungen sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn hierdurch der Gottesdienst unmittelbar gestört wird.“

Die Realität im Blick auf kirchliche Feiertage besteht in Gesetz und Lebensalltag jedenfalls nicht darin, wie es die Piratensprecherin formuliert hat, dass „der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst“, sondern folgt dem Leitsatz: „Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.“

Feiertagslogik der Piraten: Rechte ohne Pflichten

Dies führt zum zweiten Widerspruch in der Stellungnahme der Piratenpartei, denn christlicher Glaube darf im Verständnis der Piratenpartei gerne das „Leben aller“ beeinflussen, wenn es um Vorteile wie einen zusätzlichen arbeitsfreien Tag geht. In der Logik der Piraten, dass beispielsweise der Karfreitag als christlicher Feiertag Nicht-Christen etwa durch ein Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen nicht einschränken dürfe, wäre es folgerichtig, dass Nicht-Christen auch nicht von der Arbeitsbeschränkung in Form eines arbeitsfreien Tages profitieren.

Konsequent wäre im Sinne der Piratenforderung nach der „Privatisierung von Religion“ die Forderung nach genereller Abschaffung christlicher Feiertage als staatlich anerkannte Feiertage. Das aber ist von der Piratenpartei nicht zu hören. Auch der Abgeordnete Pavel Mayer, der sein Berliner Wahlplakat „Religion privatisieren – jetzt“ damit rechtfertigte, dass in Berlin „60% konfessionslos und nur 30% Christen sind“ hat bisher keine Anträge zur Abschaffung arbeitsfreier kirchlicher Feiertage in Berlin gestellt.

Schon weil sie die staatlich gewährleisteten Vorteile religiöser Feiertage gerne in Anspruch nehmen, ist die Forderung der Piraten nach „Privatisierung“ der Religion scheinheilig. Auch im Blick auf den Umgang mit kirchlichen Feiertagen gilt: Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten.

Dass Freiheit mit Verantwortung einhergeht und grenzenlose Selbstverwirklichungsansprüche den Respekt vor der Freiheit des Nächsten unter sich begraben, ist vielen Piraten in ihrer Fixierung auf die scheinbar unbegrenzte Freiheit des Internets eher fremd. Außerhalb des Internets stellen sie aber die Einschränkung persönlicher Freiheiten durch säkulare Verbote wie etwa das der nächtlichen Ruhestörung oder des Falschparkens grundsätzlich nicht in Frage – mit Ausnahme der staatlichen Einschränkungen, die ihren Grund im Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit haben.

Christliches Wertefundament im Visier

Die Piraten sehen offenbar die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen. So fordern sie die Aufhebung der Inzestverbotes mit der gleichen Begründung wie die Verbannung der Religion aus dem öffentlichen Raum durch deren Privatisierung.

Es ist übrigens auch auffällig, dass sich die Piraten gerade den Karfreitag als einen der wichtigsten christlichen Feiertage ausgesucht haben. Das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen gilt nämlich für alle vier „stillen Feiertage“ – ob sie wie Karfreitag, Allerheiligen und der Totensonntag einen religiösen oder wie der Volkstrauertag einen säkularen Hintergrund haben.

Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung. Deshalb sollten wir wachsam sein, wenn beispielsweise der stv. Vorsitzende der hessischen Piratenpartei Kai Möller in der Debatte um den Karfreitag scheinbar großzügig zusichert: „Was wir hingegen absolut nicht wollen, ist, Christen in der Ausübung ihrer religiösen Riten zu behindern.“

Wer in diesem Minimum an Toleranz den Maßstab für den Respekt vor der religiösen Überzeugung der Mehrheit sieht, will das Wertefundament unserer Gesellschaft grundsätzlich verändern. Dieser Grundsatzdebatte müssen sich die Piraten stellen und sie dürfen davon nicht verschont werden.

49 Antworten to “Piratenpartei und Religionsfreiheit”

  1. Squall said

    Guten Tag!
    Ein wenig verwundert bin ich darüber, dass ein Teilaspekt noch gar nicht erwähnt wurde.
    Ich persönlich tue mich in der Tat sehr schwer damit, eine „Mehrheit“ christlicher Mitbürger anzuerkennen bzw. ernst zu nehmen, wenn ich aus sämtlichen Gesprächen und Diskussionen mit meinen Mitmenschen die Erkenntnis ziehen muss, dass vielleicht ein Prozent davon jemals die komplette Bibel gelesen und sich auch mit den historischen Hintergründen, Übersetzungsfehlern usw. befasst hat. Oder mit dem Kirchenrecht, dem „Heiligen Stuhl“ oder auch nur der Bedeutung des Begriffs „Satan“ (denn hierzu muss man auch die Zusammenhänge von Altem Testament und Talmud kennen).
    Man bekommt den Eindruck, Bildung wird hier komplett aufs Abstellgleis geschoben und nur immer alles „wiedergekäut“, was von Familie und Pfarrkanzel auf die Herde herabschallt. Nichts wird hinterfragt. Bleibt man bei einer Diskussion auf einer rein sachlichen Ebene, so ziehen sich die „Christen“ ganz schnell hinter ihre Glaubensmauer zurück und haben ihre „Argumente“ verschossen. Würde dieser Anteil von 60 %, den Sie hier oft genug nannten, wirklich „glaubhaft“ hinter diesem Glauben stehen oder wissen, was dies tatsächlich bedeutet, wäre auch die Kritik nicht so heftig (inklusive meiner).
    Geht es aber dann um Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, beispielsweise die Toleranz gegenüber andersartigen Lebenspartnerschaften, dann wissen diese „nächstenliebenden Christen“ auf einmal, welche Haltung sie einzunehmen haben. Selbst nachdenken unerwünscht?
    Sollte tatsächlich etwas dran sein, dass „Gott unser Vater ist“, dann wird es auch mal Zeit, dass die Kinder langsam aber sicher erwachsen werden und selbst die Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen.
    Genau deshalb stimme ich den Piraten zu.

    • Erstens hat religiöser Glaube die Eigenschaft, dass er in seiner Ernsthaftigkeit von Außenstehenden nicht beurteilt werden kann.Umso wichtiger ist religiöse Toleranz auch denen gegenüber, deren Haltung man nicht versteht.
      Zweitens sollten Sie Christen nicht die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln absprechen nur weil dieses Handeln nicht Ihren Vorstellungen entspricht.

      • Squall said

        Sehr geehrter Herr Eisel,
        grundsätzlich spreche ich ihnen diese Fähigkeit nicht einfach ab.
        Jedoch lassen gerade Christen – hier kann ich zugegeben nur aus persönlichen Erfahrungen schöpfen – eine echte Toleranz vermissen, wenn es „darauf ankommt“ bzw. solche Konfliktsituationen eintreten.
        Gegen eine christliche „Grundhaltung“ möchte ich nicht einmal Negatives sagen, da diese auch den Boden für moderne Errungenschaften und Modelle des Zusammenlebens bereitet hat, aber – wie bereits ausgeführt – hier spielen eher die Interpretationen eine Rolle als die ursprünglich zugrunde liegenden Schriften.
        Aus diesem Grunde sollten Glaube und Religion in der Tat Privatangelegenheit sein. Einen gemeinsamen Nenner für Interpretationen zu finden erscheint mir weitaus schwieriger als hier eine Trennlinie zu ziehen.
        Sie mögen nun sagen, dass der Vergleich hier ein wenig hinkt, jedoch haben wir mit einer Minderheit, welche dem Koran anhängt, doch ein ähnliches Problem: Glaubensausübung ja, aber nur so weit, wie es die anderen nicht einschränkt oder Grenzen übertritt (oder gar aus Glaubensgründen zu Übergriffen führt).
        Meinen Sie nicht, dass es auch einem Christen (nur als Beispiel) ganz einfach nicht zusteht, andere Lebensmodelle zu kritisieren oder gar abfällig zu kommentieren? (Reflektierend möchte ich nahezu behaupten, dass diese Art von erfahrener „Herabwürdigung“ erst zu einem Akzeptanzproblem geführt hat…)
        Diese Art des Handelns entspricht in der Tat nicht meinen Vorstellungen, da es ein zu hohes Konflitpotenzial in sich birgt.
        Ich hoffe, ich konnte meine Grundhaltung damit nachvollziehbar darstellen, und weshalb ich denke, dass ein Respekt vor den religiösen Gefühlen anderer Menschen nicht wichtiger sein darf als der Respekt vor den Gefühlen von Menschen, die für sich einen anderen Weg gewählt haben.
        Soll hier ein Konsens gefunden werden, so müssen sich BEIDE Seiten dieser Diskussion öffnen.
        Zitat: „Die Piraten sehen offenbar die “freie Entfaltung der Persönlichkeit” besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen. “
        Nicht nur die Piraten „sehen das so“, sondern es IST so. Auch heute noch.
        Veränderungen kann nur die Zeit voranbringen, eine Partei allein wird dies, fürchte ich, auch nicht bewerkstelligen können. Denn diese Veränderungen beginnen im Kopf jedes Einzelnen.

      • 1) Zu Ihren persönlichen Erfahrungen kann ich natürlich nichts sagen.
        2) Nach dem Grundgesetz umfasst Religionsfreiheit alles, was sich nicht gegen das Grundgesetz selbst richtet. Das gilt natürlich auch für Moslems.
        3) Wie dargelegt geht es bei Religionsfreiheit nicht nur um eine „Privatangelegenheit“, sondern um die Gewährleistung der „ungestörten Religionsausübung“. Deshalb gibt es z. B. Kirchen, Moscheen oder Synagogen im öffentlichen Raum und Religion wird nicht hinter die verschlossenen Türen einer Privatangelegenheit gedrängt.
        4) Natürlich hat jedermann – auch Christen – das Recht, Lebensentwürfe zu kommentieren und zu kritisieren. Für den Christen versteht sich, dass sich persönlich verletzend sein sollte.
        5) Sie zitieren mich (“Die Piraten sehen offenbar die “freie Entfaltung der Persönlichkeit” besonders dort gefährdet, wo Einschränkungen der Freiheit auf gesellschaftlichen Moralvorstellungen beruhen.”)
        und schreiben dann: „Nicht nur die Piraten “sehen das so”, sondern es IST so. Auch heute noch.“ Ich halte die Einschränkung Freiheit des Einzelnen durch gesellschaftliche Moralvorstellungen in einigen Fällen für legitim: Dazu gehört z. B. die vom Staat durch die Feiertagsruhe geschützte ungestörte Ausübung der Religion. Ich würde auch beispielsweise das strafrechtlich bewehrte Inzest-Verbot dazu rechnen, das die Piratenpartei ja aufheben will. Allerdings bedürfen solche Freiheitseinschränkungen immer der besonders kritischen Prüfung, die durch unser Grundgesetz gewährleistet ist.

  2. RK said

    Was wären die Probleme, denen religiösen Menschen bei einer Privatisierung der Kirche ausgesetzt werden?

    • Zum einen fordert die Piratenpartei nicht die „Privatisierung der Kirche“, sondern die „Privatisierung der Religion“.

      Zum anderen gehört zur Religionsfreiheit auch der Respekt vor religiösen Gefühlen. So schützt der Staat beispielsweise auch Moscheen und Synagogen, weil Religion eben nicht nur Privatsache ist. Wollen Sie diesen Schutz wegfallen lassen ?

      Die Schutz christlicher Feiertage durch die Gewährleistung der Feiertagsruhe ist Ausdruck des Respekts vor religösen Gefühlen der Mehrheit. Um es zugespitzt zu sagen: Würden Sie am Karfreitag gleichzeitig zum Gedenken an die Kreuzigung Christi im Kölner auf der Domplatte eine CSD-Veranstaltung zulassen ? Meines Erachtens wäre das eine Verletzung religiöser Gefühle: Auch darum geht es beim grundgesetzlichen Schutz der Religionsfreiheit.

      • RK said

        Was ich will weiß ich noch nicht, ich beschäftige mich jetzt erst mit der Thematik.

        Zum folgenden Satz: „Zum anderen gehört zur Religionsfreiheit auch der Respekt vor religiösen Gefühlen.“

        Brauchen wir das denn explizit?
        Kann man das thematisch nicht allgemein unter dem „Respekt von Gefühlen“ unterordnen?
        Gibt es zum „Respekt vor Gefühlen“ eigendlich ein gleichwertiges Recht wie zum „Respekt vor religiösen Gefühlen“? Und wenn nein, warum nicht? Warum differenzieren?

      • Nach dem Grundgesetz ist das eindeutig und ich halte das für richtig:
        „Artikel 4
        (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
        (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

      • RK said

        Zu der Frage: „Würden Sie am Karfreitag gleichzeitig zum Gedenken an die Kreuzigung Christi im Kölner auf der Domplatte eine CSD-Veranstaltung zulassen ?“

        Wie Sie belegen können sind die Mehrheit der Deutschen religiös. Der Karfreitag dient den religiösen Ansichten.
        Ich Unterstelle mal, es gibt ebenso viele Menschen in Deutschland, die Tollerant zu Personen allerhand sexuellen Vorlieben sind. Der CSD dient zur Tolleranz zu diesen Menschen.

        Der Schutz vor widersprüchlichen Veranstaltungen zu den religiösen Feiertagen ist gesetzlich geschützt. (Stimmt wahrscheinlich so formuliert nicht, aber ich denke Sie wissen was ich meine und entschuldigen mir diese Wissenslücken)
        Das Recht so Leben zu können wie man will, schwul, lesbisch, bi, was auch immer und das auch offen Kund zu tun, wird auch gesetzlich geschützt.

        Um IHRE Frage beantworten zu können, muss man sich nun fragen, welches der beiden Rechte man als höher einstuft. Man kann sich auch alternativ fragen, warum man Diese denn verschieden hoch einstuft. Haben Sie dafür eine Antwort?

      • Sie vergleichen einen Gottesdienst, der nach dem Grundgesetz zum Grundrecht der „ungestörten Religionsausübung“ gehört, mit einer Demonstration, die vom Grundgesetz durch die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit geschützt ist – aber eben eingeschränkt werden kann, wenn dadurch andere Grundrechte gefährdet werden. In Art. 8,2 GG heisst es dazu: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“ U.a. der staatlichen Schutz religiöser Feiertage führt zu solchen Einschränkungen – dabei geht es immer um öffentliche Veranstaltungen, nicht um eine Einschränkung des Schutzes der Privatsphäre wie z.B. der sexuellen Orientierung (geschützt durch Art. 3 GG).

      • RK said

        Das heißt, Sie hätten kein Problem damit, wenn die Menschen CSD typischen Aktivitäten in der Öffentlichkeit folgen, mit dem Gegensatz, dies vereinzelt zu tun, um rechtlich keine Demonstration zu sein?

      • Ich hätte ein Problem damit, wenn ein Demonstrations- oder Veranstaltungsverbot in der von Ihnen geschilderten Form unterlaufen wird. Im übrigen gelten für jeden Einzelnen unabhängig davon Vorschriften wie das Verbot der Ruhestörung oder der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder die Achtung der Totenruhe.

      • RK said

        Würden Sie Ihren ersten Satz näher begründen?

      • Es ist nicht in Ordnung, ein Demonstrationsverbot durch scheinbare, aber miteinander abgesprochene Einzelaktionen zu unterlaufen. So war das beispielsweise am Karfreitag auf der Kölner Domplatte.

  3. jobo72 said

    Sehr geehrter Herr Eisel,

    ich teile Ihre Einschätzung, dass die von der PP angestrebte „Privatisierung der Religion“ geeignet ist, das Grundrecht „Religionsfreiheit“ sukzessive zu entwerten. Auch Ihre Vermutung, dass der Kampf gegen „religiöse Bevormundung“ ganz wesentlich anti-religiöse (i.e. anti-christliche und anti-kirchliche) Motive hat, klingt (leider) sehr plausibel. Einzelmeinungen, die (noch) nicht die Beschlusslage in der PP wiedergeben, jedoch aus der PP bzw. ihrem Umfeld stammen, weisen da in eine sehr problematische Richtung (vgl. http://jobo72.wordpress.com/2012/03/27/volksverhetzung/).

    Ich denke, die PP missversteht in Bezug auf das GG entscheidende Dinge. Sie übersieht etwa die Tatsache, dass es einen Unterschied zwischen einem weltanschaulich neutralen Staat und einem wertneutralen Staat gibt, ebenso den Umstand, dass Religionsfreiheit dem Wesen ihres Schutzgegenstands nach (also: Religion) zunächst eine Freiheit „zu“ verbürgt, also „Religionsausübungsfreiheit“ ist, so, wie die Meinungsfreiheit in der Tat „Meinungsäußerungsfreiheit“ bedeutet. Dass dazu gewisse Rahmenbedingungen respektiert werden müssen, versteht sich (eigentlich) von selbst. Dachte ich zumindest.

    Ich danke Ihnen jedenfalls sehr für Ihre Ausführungen und auch für Ihre kenntnisreichen Erläuterungen in den Kommentaren und möchte Ihnen zudem meine Hochachtung aussprechen für die sachliche Art und Weise, mit der Sie über die Zusammenhänge aufklären!

    Herzliche Grüße,
    Ihr
    Josef Bordat

  4. 60% mögen vielleicht auf dem Papier einer christlichen Kirche angehören. Meine Erfahrung ist aber, dass viele davon als Karteileichen schamlos abgezockt werden, in einem Ausmaß, das viel größer ist, als was Scientology jemals erreicht hat. Meine Eltern haben z.B. Tausende an Euro Krichensteuer gezahlt, glauben aber nicht an Gott, gehen nur zur Beerdigungen in die Kirche und „distanzieren“ sich ständig von den großen Sekten. Ich habe eine christliche Grundeinstellung wehre mich aber vehement gegen die Bevormundung und `Übervorteilung durch Staat und Medien der großen Sekten, von denen eine nicht zu unrecht als Kinderf…ersekte bezeichnet wird.
    Die Forderung der Piraten ist genau das, was unser Land braucht. Die Scheuklappenreligion, die vor allem konservative Politiker immer noch vor sich hertragen, hat schon lange abgewirtschaftet. Die da oben haben das leider noch nicht gemerkt. Zumindest damit werden mir die Piraten sympatisch.

    • Auch wenn Ihnen die Zahlen nicht gefallen müssen Sie zur Kenntnis nehmen, das die klare Mehrheit der Menschen in Deutschland einer christlichen Kirche angehören. Es ist bedauerlich, dass Ihnen Respekt für die religiöse Überzeugung Ihrer Mitmenschen so schwer fällt. Insofern treffen sich Ihre Äußerungen und meine Kritik an der Haltung der Piratenpartei.

  5. mklein said

    Was ist mit der Tatsache, dass mitnichten >50% der deutschen Bevoelkerung Ihrer Glaubensrichtung angehoeren? Egal ob evangelisch, katholisch, buddhistisch… von wegen „Mehrheit“..

    • Sie täuschen sich gewaltig: In Deutschland gehören ca. 60% der Bevölkerung einer christlichen Kirche an. Sechs Prozent bekennen sich zu anderen Religionen, die Mehrheit davon zum Islam. Aber selbst ein Drittel der – allerdings beachtlichen – konfessionslosen Minderheit bezeichnet sich als – meist im christlichen Sinn – religiös. Verschiedene Studien kommen deshalb zum Ergebnis, dass nur etwa ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland als a-religiös bezeichnet werden kann.
      Ständig aktualisierte Zahlen finden Sie zum Beispiel hier:
      http://www.remid.de/index.php?text=info_zahlen

      • mklein said

        Meine Position ist weder a- noch anti-religioes, als evangelisch getauft und konfirmiert spreche ich mich dagegen aus, fuer DIE Christen zu reden. Das sollten SIE auch mal ueberdenken!
        Und zu Ihrem achso vielsagenden Link.. schauen Sie mal auf http://www.remid.de/index.php?text=info_zahlen_grafik unter Religionspluralismus und sehen Sie selbst, dass Ihre Konfession insgesamt sogar unter Einbeziehung von „Splittergruppen“ nur etwa ein Drittel des Gesamten darstellt. Das buddhistische Standesamt liefert aehnliche Zahlen https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/AltersgruppenFamilienstand.html und in der Prognose http://fowid.de/fileadmin/datenarchiv/Religionszugehoerigkeit_Bevoelkerung__1950-2008.pdf die ich auf Wikipedia fand, wird vermutet dass bis 2025 dieser Effekt sich noch verstaerken wird. Denken Sie mal an die Zukunft, anstatt auf einer neuen Partei rumzuhacken die nur versucht etwas progressive Themen anzusprechen statt totzuschweigen..

      • Meine Analyse bezieht sich nicht auf Ihre persönliche Einstellung, sondern die der Piratenpartei.

        Die REMID-Zahlen, auf die ich selbst verwiesen habe, belegen eindeutig, dass ca. 60 Prozent der Bevölkerung einer christlichen Kirche angehören – keine Ahnung, warum Sie sich nur auf Katholiken beziehen. Am Rande: Der Karfreitag ist für Protestanten ein höherer Feiertag als für Katholiken.

        Wenn Sie wissen, was 2025 sein wird, haben Sie mir etwas voraus – da sich ihre Prognosekraft aber auf Wikipedia stützt, bin ich nicht besonders beunruhigt.

        Ich kann nichts progressives daran erkennen, dam Glauben der Bevölkerungsmehrheit den Respekt zu verweigern und Religion durch deren Privatisierung aus dem öffentlichen Raum verbannen zu wollen.

  6. (M)eine (Teil)analyse: http://guedesweiler.wordpress.com/2012/04/18/ein-scheiterhaufen-fur-die-piratenpartei/

    Da ich auf der Internetpräsenz der Konrad Adenauer Stiftung nicht erkannt habe, dass rechts neben diesem Artikel offensichtlich Links (leider mit anderen Titelbeschreibungen) zu diesem Blog führen, wo der gleiche Artikel erneut publiziert wird, habe ich eben einen eigenen Artikel dazu verfasst.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Forenwanderer

    • Schade ist, dass Sie die hier angebotene Diskussionsmöglichkeit nicht nutzen. Trotzdem will auf die wichtigsten Punkte Ihre an anderer Stelle veröffentlichten „offenen Briefes“ eingehen.

      1) Zu Ihrem Vorwurf, meine Kritik beziehe sich nicht auf auf den „Konsens der Allgemeinheit“ bei den Piraten:

      Meine Bewertung, dass zentrale Forderungen der Piratenpartei zum Thema „Religion und Staat“ nicht nur a-religiös, sondern sogar anti-religiös motiviert und von einem anti-kirchlichen, wenn nicht sogar anti-christlichen Grundton geprägt sind, beruht auf konkreten Parteizitaten der Piraten: Grundsatzprogramm, Saarland-Piraten, Berlin-Piraten, Wahlpakat Berlin und Stellungnahme der politische Geschäftsführerin. Sie können nicht ernsthaft bestreiten, dass dies die „offizielle Parteimeinung“ wiedergibt.

      2) Zu Ihrer Frage, warum es in den Bundesländern unterschiedliche religiöse Feiertage gibt.

      Ich habe in meinem Beitrag ausdrücklich dargelegt, dass die Feiertagsregelung im Rahmen der vom Grundgesetz vorgegebenen Schutzverpflichtung in die Länderzuständigkeit fällt und es bei einigen Feiertagen auch konfessionsbezogen regionale Unterschiede gibt. Die Entscheidung trifft – wie einer Demokratie glücklicherweise üblich – das jeweilige Parlament. Das spielt natürlich die religiöse Orientierung der Mehrheit eine entscheidende Rolle. Übrigens – ganz am Rande -, deshalb gibt es in Deutschland auch andere religiöse Feiertage als in Israel oder der Türkei.

      3) Zu Ihrer Behauptung, die fraglichen vom Staat anerkannten kirchlichen Feiertage hätten in Deutschland keinen religiösen Charakter und seien rein säkular.

      Dieser These hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 übrigens ausdrücklich widersprochen und explizit festgestellt, dass dem Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung als Bestandteil des Grundgesetzes “ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen” ist. Nur auf dieser Grundlage, konnte das Verfassungsgericht übrigens die Ladenöffnungszeiten an den Adventssonntagen einschränken und das Berliner Ladenöffnungsgesetz für verfassungswidrig erklären.

      4) Zu Ihrem Arguemnet, auch an kirchlichen Feiertagen wie dem Karfreitag seien doch bestimmte Arbeiten (z. B. Krankenhäuser) erlaubt.

      Beim Arbeits- als auch dem Veranstaltungsverbot am Karfreitag und anderen kirchenlichen Feiertagen geht es Arbeiten und Veranstaltung, die – wie es im hessischen Feiertagsgesetz formuliert ist – „geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“. Das unterscheidet die Arbeit in Krankenhäusern von öffentlich Tanz- oder Sportveranstaltungen.

      5) Zu Ihrer Frage, warum Bischöfe vom Staat bezahlt werden.

      Mit Reichsdeputationshauptschluss 1803 die letzten geistlichen Territorien in Deutschland aufgehoben, d. h. die Kurfürstentümer (Kur)Köln, (Kur)Mainz und (Kur)Trier und damit der direkte Einfluss der Kirche bei der Wahl des Kaisers wurde beendet. Der Immobilienbesetz der alten Reichskirche wurde enteignet: Es ging um vier Erzbistümer, 18 Bistümer, 80 reichsunmittelbare Abteien und mehr als 200 Klöster. Mit diesen Immobilien wurden die weltlichen Fürsten für jene Gebiete entschädigt, die sie an Napoleon hatten abtreten müssen.
      Insbesondere die katholische Kirche verlor durch die Vermögenssäkularisation die Hälfte ihres Besitzes. Als neue Besitzer wurden die Fürsten vertraglich zu Ausgleichszahlungen für Bischofsgehälter, Pfarrerbesoldung und Sachbedarf verpflichtet. Kirchen, sofern sie an den Staat gefallen waren und nicht abgerissen wurden, mussten auf Staatskosten erhalten werden. Diese Staatsdotationen und Kirchbaulasten werden noch immer aus Steuergeldern von Bundesländern und Kommunen an die Kirchen bezahlt Ich meine, dass der Auftrag des Grundgesetzes diese Staatsleistungen irgendwann gegen Entschädigung abzulösen, umgesetzt werden sollte.

  7. wastl said

    Welche muslimische, hinduistische oder budhistische Feiertage werden denn in Deutschland arbeitsfrei begangen?

    Bis vor kurzem hatte ich einen muslimischen Kollegen, der Freitags seinen Gebetstag eingelegt hatte und folglich freitags mehrere Stunden fehlte. Dem wurde deshalb sein befristeter Vertrag nicht verlängert. Eigentlich würde das unter den begriff „Diskriminierung“ fallen, die Verlängerung der Probezeit von sechs auf 24 Monate durch CDU/Merkel machts möglich.

    So viel zum Thema Religionsfreiheit, Herr Christliche Union / Eisel.

    • Auch an nicht gesetzlich geschützten religiösen Feiertagen ist die Freiheit der Religionsausübung gesetzlich geregelt:

      Nach § 616 BGB hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn ihm die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unzumutbar ist. Davon ist nach überwiegender Auffassung dann auszugehen, wenn die Ausübung religiöser Pflichten nur während der Arbeitszeit möglich ist. Bei der Frage der Unzumutbarkeit sind jedoch auch die betrieblichen Belange zu berücksichtigen und gegen die Interessen des Arbeitnehmers abzuwägen. Ein Freistellungsanspruch besteht daher nicht, wenn dem Arbeitgeber eine sich daraus ergebende Störung des Betriebsablaufs nicht mehr zumutbar ist. Auch kann der Anspruch nach § 616 BGB einzel- oder tarifvertraglich ausgeschlossen werden.

      Kommt ein Anspruch auf bezahlte Freistellung nach § 616 BGB nicht in Betracht, wird darüber hinaus ein Anspruch auf Gewährung unbezahlter Freistellung angenommen für eine nur während der Arbeitszeit wahrnehmbare Religionsausübung nach § 242 BGB i. V. m. der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und Artikel 4 Abs. 2 GG.

      Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Arbeitsbefreiung zum Besuch des Gottesdienstes aus Paritätsgründen nicht auf christliche Kirchen begrenzt werden darf, sondern für alle gilt ( V. Campenhausen, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG-Komm., Bd. 3, 4. Aufl., 2001, Art. 139 WRV Rn. 18).

  8. Don´tSayMyName said

    Ich aus meiner Sicht als Atheist kann der Piratenpartei zustimmen.
    Allgemein erhält die christliche Kirche allein schon hier aus meiner Sicht schon zu viele überschreitende Privilegien.
    Ich sage ja nichts gegen ihre Feiertage, aber wieso wegen diesen Feiertags ich dazu gezwungen bin nicht in die Disko gehen zu können z.B. leuchtet mir absolut nicht ein.
    Zudem hat die christliche Kirche Privilegien die, unter anderem jeder Arbeitsgeber nur träumen könnte.
    Zum einen eine Frau ohne Frist kündigen zu könne, mit Begründung das sie ein 2. mal Heiratet finde ich absolut intollerant dem Arbeitnehmer gegenüber.
    Auch finde ich es absolut sinnfrei auf was sie gleich wieder alles Deuten von nur einer Aktion.
    Nur weil jemand sagt das die Kirche nicht mehr so viele Sonderrechte zugesprechen werden sollte, ist er deswegen nicht gleich gegen diese Religion, zudem wenn wir schon wieder bei Rassismus sind, fängt es erstmal damit an das jeder gleichbehandelt wird, und KEINE Sonderrechte zustehen sollten deswegen.

    Ich war schon von Geburt an Atheist und ich hab nie verstanden wie man an einen fiktiven, älteren mann im Himmel glauben kann, der zu faul ist seine erschaffende Welt sauberzuhalten, und zudem entgegen seiner eigenen, angeblich von ihm aufgestellten moralischen Regeln handelt.

    Ich habe mich nun mal entschieden ohne die Hilfe einer fiktiven gestalt meine eigenen Antworten auf das Leben zu finden, und will nur deswegen nicht durch die Kirche benachteiligt werden, weil ich ihrer Auffasung nicht gleich komme, und quasi stille nacht herschen soll.

    Das kann man genauso einhalten wie beim Fasten, einige sollten für sich eben entscheiden können, obs nun ne stille nacht, oder ne wilde nacht wird, egal ob es Feiertag ist oder nicht.

    Mit freundlichen Grüßen und viel eigener Meinung.

    • Es ist Ihr gutes Recht Atheist zu sein. aber sie sollten den Glauben der Mehrheit respektieren, der durch staatlich anerkannte christliche Feiertage geschützt ist. Wenn Sie den besonderen Schutz d Religionsausübung an diesen Feiertagen ablehnen, sollten Sie für deren Abschaffung eintreten.
      Christen für den arbeitsfreien Tag danken, aber zugleich nicht den christlichen Charakters des Feiertags zu respektieren ist ei Widerspruch in sich.

      • Stör ich dich bei der Ausübung deiner Religion wenn ich tanzen gehe? BTW -> Bin Christ…. Problem Officer? Und nun erzähl mir keinen wie ich meine Religion ausüben soll. Es ist mein Grundrecht das frei zu tun und wenn ich Karfreitag tanzen will dann tanze ich.

        KTHXBAI

      • Das Bundesverfassungsgericht verlangt ein „Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber.

        Dieses Mindestniveau des Schutzes von Sonntagen und kirchlichen Feiertagen besteht u,a. im Arbeitsverbot und im Verbot bestimmter Veranstaltungen je nach Feiertag und hat seine Ursache in deren religiösen Charakter. Sonst wären Tage wie der Karfreitag oder Christi Himmelfahrt keine arbeitsfreien Tage, sondern ganz normale Freitage bzw. Donnerstage. Wer den religiösen Charakter z.B. des Karfreitag im Respekt vor dem Glauben der christlichen Mehrheit nicht akzeptiert – dazu gehört die Feiertagsruhe -, soll die Abschaffung fordern.
        Ich finde, zur Freiheit gehört die Verantwortung, d.h. unseren Drang nach Selbstverwirklichung sollten wir immer mit der Frage konfrontieren, was das für unsere Mitmenschen bedeutet – zum Beispiel öffentliche Parties ausgerechnet an dem Tag, an dem die Mehrheit des Todes Christi gedenkt.

      • Don´tSayMyName said

        So weit endlich mal ausnahmsweise Kommentare mit dennen man was anfangen kann.
        Ich könnte mich etwas schwer formuliert haben bei der Andeutung wieso es mir nicht einleuchtet warum ich still sein sollte an einen Feiertag der christlichen Kirche. Der Punkt ist ich frage wieso man es nicht genauso machen kann wie beim Fasten dass es nicht Pflicht ist. Das das ein wichtiger Tag ist leuchtet mir durchaus ein, aber wieso sich ALLE daran halten sollten leuchtet mir absolut nicht ein.
        Wenn ein gläubiger am Fasten zb Fastet solls mir recht sein ich mach es eben nicht. Wieso kann man das dann auch nicht an diesen Feiertagen genauso umsetzen.
        Von der Pflicht zum Wollen würde ich sagen und Wollen ist meines Denkens her um einiges mehr Verwandt mit Glauben als es die Pflicht ist.

        Nochmal freundliche Grüße.

      • In der Tat verlangt das Grundgesetz an staatlich anerkannten kirchlichen Feiertagen von allen, den Glauben der Mehrheit zu respektieren.
        Ich finde, zur Freiheit gehört die Verantwortung, d.h. unseren Drang nach Selbstverwirklichung sollten wir immer mit der Frage konfrontieren, was das für unsere Mitmenschen bedeutet – zum Beispiel öffentliche Parties ausgerechnet an dem Tag, an dem die Mehrheit des Todes Christi gedenkt.

  9. RK said

    Nach dem Absatz „Wie die Piratenpartei die Religionsfreiheit kapert“ Habe ich aufgehört zu lesen, da schon viele Fehler (zwei in einem Satz!) zu finden sind. Bitte gewöhnen Sie sich Quellenangaben an!

    Sie schrieben:
    „… Dazu gehören ein “bedingungsloses Grundeinkommen” für jedermann, die “Einführung eines Nulltaris beim ÖPNV”, das Ende der “Kriminalisierung” von Drogenkonsum sowie die Schaffung “kontrollierter Erwerbsstrukturen” zum Drogenkauf. …“

    ÖPNV soll nicht zum nulltarif verfügbar sein, sondern fahrscheinlos, bei dem jeder Bürger einen gewissen Betrag im Monat zahlen soll, um das zu finanzieren. Das entspricht sozusagen einer Abo-Karte. Das ganze ist dann für Gelegenheitsnutzer des Dienstes teurer als normal, für regelmäßige Nutzer ist es günstiger. Ob die Idee gut ist, darüber kann man streiten, aber immerhin handelt es sich so ausgedrückt nicht um eine Fehlinformation.

    Beim Ende der Kriminalisierung von Drogen müssen sie auf jeden Fall erwähnen, um welche Drogen es sich handelt. Unwissende Leser Ihres Blogs könnten der Meinung sein, dass sie von Drogen aller Härte sprechen. In Wahrheit geht es allerdings um weiche Drogen wie Marijuana, welche nicht oder nur kaum schädlicher sind als Alkohol und Nikotin. Drogen, die wirklich erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen, sollen laut den Piraten gesetzlich eingedämmt werden.
    Ich persöhnlich nehme zwar keine Drogen, ich darf aber davon berichten, das meine Mitmenschen, die Formen von Marihuana zu sich nehmen in besserer körperlicher und geistiger Verfassung sind, als so mancher Alkoholkonsument.

    Gruß

    • Sie liegen falsch und können ruhig weiterlesen:
      1) der vom Bundesparteitag der Piratenpartei angenommene Antrag trägt die Überschrift „Einführung eines Nulltarifs im ÖPNV“
      http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/Q070
      Ich benutze Anführungsstriche im übrigen nur bei Originalzitaten.
      2) im vom Bundesparteitag angenommen Drogenantrag kann ich die von Ihnen angesprochene Differenzierung zwischen harten und weichen Drogen nicht finden. Lesen Sie nach:
      http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA023

      • RK said

        1) Okay ich wusste nicht dass es diesen Antrag gibt. Ich bezog mich auf einen wohl älteren, bei dem es rein um fahrscheinlose ÖPNV geht. Allerdings muss man dazu anmerken, dass dieser Antrag (noch) keine offizielle Aussage der Partei ist, auch wenn es das wohl bald sein wird. Im Text geht hervor, dass man natürlich erst einmal prüft, ob das ganze umsetzbar ist. (Ähnlicher Status wie beim BGE). Wenn das nicht im Bereich des möglichen ist, wird das auch gelassen. Erst, wenn die Piraten trotz eines negativen Ergebnisses daran festhalten wird das ganze verwerflich.

        2) Hier beziehe ich mich aus verschiedene Aussagen von Landtagsvorsitzenden, die ich gerade nicht näher verlinken kann.
        Bei Ihrem verlinkten Antrag steht das zwar nicht direkt drin, lässt sich für mich aber leich herleiten:

        Zitat:
        „Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung
        in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung
        aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. “

        Es wird also in dem Antrag verlangt, Drogen anhand ihres Gefahrenpotentials zu beurteilen, was aktuell (aus Sicht der Piraten) nicht der Fall ist. Also sollen weiche Drogen, die wenig Gefahrenpotential aufweisen, legalisiert werden, und harte, die hohes Gefahrenpotential aufweisen, kriminalisiert werden oder bleiben.

      • Jetzt suchen Sie aber ein bisschen verzweifelt einen Ausweg 😉
        Aber die Tatsachen sind eindeutig:

        1) Beide Anträge wurden beim letzten Bundesparteitag verabschiedet.

        2) Beim Willen ist nicht erkennbar, welche Drogen die Piraten nicht freigeben wollen …

      • RK said

        Touché, sollte mir aber mal ein Link zu näheren Infos zur Drogenpolitik unterkommen, reposte ich den mal hier.

      • Gerne

    • hmm… Quellenangebe fehlt bei einem Doktor? Herr Eisel, veröffentlichen Sie doch mal bitte Ihre Doktorarbeit 😉

      • Ich hoffe, Sie lesen das dann auch:

        Stephan Eisel
        Minimalkonsens und freiheitliche Demokratie
        (Eine Studie zur Akzeptanz der Grundlagen demokratischer Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland)
        Paderborn/Wien/München/Zürich 1986

  10. Marcus Brühl said

    Aus der Opposition gegen ein Tanzverbot direkt die Abschaffung christlicher Grundwerte abzuleiten halte ich für sehr konstruiert. Sie sind leider nicht darauf eingegangen, inwiefern eine Tanzveranstaltung die Religionsfreiheit der christlichen Mehrheit beeinträchtigt.
    Eine direkte Belästigung durch Lärm sollte durch Ordnungsvorschriften allgemein ausgeschlossen sein. So drängt sich der Eindruck auf, dass das alleinige Wissen um die Existenz einer solchen Veranstaltung der störende Faktor zu sein scheint.
    Die von Ihnen angesprochene Scheinheiligkeit bzgl. der Feiertage resultiert aus einer einfachen Tatsache: Der „auferlegte“ Feiertag erhöht den Freiheitsgrad der einzelnen Menschen an diesem Tag, das Tanzverbot schränkt ihn dagegen ein.

    • Ich habe doch ausdrücklich geschrieben:
      „In Wahrheit geht es den Piraten natürlich nicht um die eher untergeordnete Frage des Verbots öffentlicher Tanzveranstaltungen am Karfreitag. An diesem Symbolthema soll durchgespielt werden, was die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei, Marina Weisband, in einem Interview mit der „Berliner Zeitung“ so formuliert hat: „Wir mobilisieren nicht gegen eine Religion, sondern dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst.““

      Die Grundfrage ist die des Verhältnisses der Piratenpartei zur religiösen Überzeugung der Mehrheit und die Bereitschaft zum Respekt davor. Die Forderung nach Privatisierung der Religion steht im Widerspruch dazu und widerspricht auch der dargelegten gesetzlich verlangten Schutzverpflichtung des Staates für christliche Feiertage – eben nicht nur privat, sondern im öffentlichen Raum.

      • Marcus Brühl said

        Natürlich ist das Tanzverbot nur ein Anlass, um auf religös verursachte Einschränkungen von Freiheiten hinzuweisen. Dies geschieht aber nicht aus Respektlosigkeit – das hätte dann die von Ihnen erwähnte Abschaffung aller Feiertage zur Folge.
        “Der Glaube der Mehrheit ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.” würde von Piraten wahrscheinlich abgeändert in “Jeder Glaube ist auch von denen zu respektieren, die ihn nicht teilen.” ohne wenn und aber unterschrieben werden.
        „Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung.“
        würde ich ergänzen zu
        „Die Piratenpartei positioniert sich auffällig klar gegen den ** nur ** in der christlichen Tradition wurzelnden Gehalt unserer gesellschaftlichen Werteordnung“
        um damit die geringe Menge der ausschließlich auf christlicher Tradition beruhenden Werte zu kritisieren.

        Zu dieser kleinen Menge gehört bspw. das Verbot von Tanzveranstaltungen, welche aber keinen Christen in der Ausübung der Feierlichkeiten behindern oder stören würde.

        Die staatliche Schutzverpflichtung soll den Angehörigen einer Religionsgemeinschaft die ungestörte Teilhabe an den Feierlichkeiten ermöglichen. Weil die Mehrheit in Deutschland christlicher Orientierung ist, gibt es deshalb hauptsächlich christliche Feiertage. An diesen Tagen kann jeder Christ seiner Religionsausübung ungestört nachgehen.

        Welchen „erweiterten“ Respekt fordern Sie denn für den „Glauben der Mehrheit“ ein? Ich bin selbst katholisch und würde am Karfreitag nicht tanzen gehen, aber warum muß dies anderen verboten werden? Ist es nicht auch meine Aufgabe als Christ hier selber so Tolerant zu sein, daß ich mich nicht durch den Tanz anderer gestört fühle, den ich aber nur „wissend“ wahrnehme, aber nicht sehe oder höre?

      • Das zentrale Problem liegt in Ihrer unzutreffenden Aussage.

        „Die staatliche Schutzverpflichtung soll den Angehörigen einer Religionsgemeinschaft die ungestörte Teilhabe an den Feierlichkeiten ermöglichen.“

        Um dies zu gewährleisten bracht es in der Tat kein staatliches arbeits- und Veranstaltungsverbot für alle. Die grundgesetzliche Schutzverpflichtung des Gesetzgebers geht deutlich weiter. ich zitiere noch einmal den ins Grundgesetz übernommene Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung lautet: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ Das Bundesverfassungsgericht konkretisierte diese „Schutzverpflichtung des Gesetzgebers“ mit dem Hinweis: „Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.“

        Dieses Mindestniveau hat der Gesetzgeber als „Feiertagsruhe“ für die gesamte Gesellschaft konkretisiert. Wer dies für falsch hält, muss die Feiertage abschaffen. Den Piraten geht es nicht um das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen, sondern die „Privatisierung der Religion“ – d.h. mit dem Hinweis auf Religion soll es keine Einschränkung für alle geben. Wie sagte die politische Geschäftsführerin der Piratenpartei so ehrlich. Man sei „dagegen, dass der Glaube Einzelner das Leben aller beeinflusst.“
        Das bedeutet das Ende der christlichen (!) Feiertage. Die Rechtfertigung liegt darin, dass der Glaube der Mehrheit Leben aller beeinflusst – übrigens überall auf der Welt…

      • Marcus Brühl said

        Sie argumentieren jetzt juristisch mit Aussagen des BVerfG gegen eine Interview-Aussage von Frau Weißband. Von Ihren o.g. Ansätzen bzgl. Respekt ist plötzlich nicht mehr die Rede. Gut machen wir so weiter 🙂

        Bei den Ausführungen des BVerfG ging es um die massive Ausweitung der Öffnungszeiten an den Adventssonntagen in Berlin, nicht um Tanzveranstaltungen an Sonntagen.

        „Dieses Mindestniveau hat der Gesetzgeber als “Feiertagsruhe” für die gesamte Gesellschaft konkretisiert.“

        Dies ist ja unstrittig, dabei wirde aber nirgends nach den in Artikel 139 WRV erwähnten Sonn- und Feiertagen unterschieden. Die Frage ist doch warum an normalen Sonntagen kein Tanzverbot herrscht? Es ist seit Jahren gesellschaftlich Akzeptiert, das es an Wochenenden auch zur in Artikel 139 WRV geforderten „seelischen Erhebung“ Tanzveranstaltungen gibt.
        Artikel 139 WRV nennt ja „….der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung…. „, also rein säkulare Aspekte der Feiertage zur Erholung der Menschen. Der religiöse Bezug ergibt sich letztendlich nur durch die Wahl der Feiertage.

      • 1) Frau Weißband (der Glaube Einzelner darf nicht das Leben aller bestimmen) und Herr Mayer (Religion privatisieren -jetzt) konkretisieren, was im Grundsatzprogramm der Piraten mit „religiöser Bevormundung“ gemeint. Dies widerspricht dem geltenden Verfassungsrecht.

        2) Das Bundesverfassungsgericht hat Berliner Ladenöffnungsgesetz, das alle vier Adventssonntage als verkaufsoffen zulassen wollte, für verfassungswidrig erklärt, weil es den grundgesetzlichen Schutz des Feiertages verletzt.
        Zwischen dem Verbot der Ladenöffnung und bestimmter öffentlicher Veranstaltungen (wie öffentlicher Tanzveranstaltungen) besteht kein qualitativer Unterschied. Beides betrifft die Feiertagsruhe. Das Grundgesetz bestimmt eben, dass im Unterschied zur Meinung der Piraten sehr wohl der Glaube (der Mehrheit) das Leben aller bestimmen darf – z.B. durch Arbeitsverbot, Beschränkung der Ladenöffnungszeiten und das Verbot bestimmter Veranstaltungen.

        3) Ich zitiere noch einmal das Verfassungsgericht mit dem klaren Hinweis, dass nach dem Grundgesetz „ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten“ ist. Die Einschränkung der Ladenöffnungszeiten gehören offenbar dazu und können wegen des grundgesetzlichen Feiertagsschutzes durch den Gesetzgeber nicht aufgehoben werden.

        4) Ob auch das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen zum „Mindestniveau“ des Feiertagsschutzes gehört liesse sich durch eine Verfassungsklage feststellen. Mal sehen, ob die Piratenpartei das wie angekündigt wagt . Übrigens gilt das Verbot öffentlicher Tanzveranstaltungen auch an „normalen“ Sonntagen und zwar zeitlich eingeschränkt auf die üblichen Gottesdienstzeiten (meist 6 -12 Uhr).

        5) Sie haben den ausdrücklichen Hinweis des Verfassungsgerichts übersehen, dass Art 139 WRV als Bestandteil des Grundgesetzes auf der überlieferten „christlichen Bedeutung“ der fraglichen Feiertage beruht, also keineswegs wie von Ihnen vermutet rein säkular ist.

        6) Warum schlagen die Piraten eigentlich nicht die Streichung des staatlichen Schutzes kirchlicher Feiertage vor – im Sinne der von ihnen angestrebten Privatisierung von Religion und dem Schutz vor angeblicher religiöser Bevormundung wäre das konsequent. Aber man traut sich wohl nicht, das auszusprechen, weil damit viele arbeitsfreie Tage entfallen würden.
        Ich halte das für scheinheilig: Zur Begründung eines arbeitsfreien Tages wird der religiöse Charakter dieser Feiertage akzeptiert, wo es aber um Einschränkungen wie bestimmte Veranstaltungsverbote geht, ist das „religiöse Bevormundung“. Respekt vor dem Glauben der Mehrheit spricht daraus nicht.

      • Marcus Brühl said

        Zu 1.

        Unsere Aussage zweifelt die aktuelle Auslegung unseres Grundgesetzes an, nicht den Inhalt. Der ist uns Piraten eigentlich „heilig“ 🙂

        Zu 2. 3. 5. und 6.

        Aus dem Verfassungsgerichtsurteil:

        http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20091201_1bvr285707.html (Absatz 141)

        „Art. 139 WRV ist damit ein religiöser, in der christlichen Tradition wurzelnder Gehalt eigen, der mit einer dezidiert sozialen, weltlich-neutral ausgerichteten Zwecksetzung einhergeht.“

        Hier und an anderen Stellen bestätigt das Verfassungsgericht meines Erachtens klar meine Aussage von oben: Zwar wird die Herkunft der Feiertage dem religiösen Ursprung zugeschrieben, der Zweck aber dezidiert säkular (sozial, weltlich-neutral) beschrieben.
        So gibt es Explizit den Verweis darauf, dass der Tag auch für nicht religiöse Zwecke geschützt wird:

        „Die Statuierung gemeinsamer Ruhetage dient dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch die Vereinigungsfreiheit lässt sich so effektiver wahrnehmen (Art. 9 Abs. 1 GG). Der Sonn- und Feiertagsgarantie kann schließlich ein besonderer Bezug zur Menschenwürde beigemessen werden, weil sie dem ökonomischen Nutzendenken eine Grenze zieht und dem Menschen um seiner selbst willen dient.“

        Die Piraten fechten den Art. 139 WRV deshalb auch nicht an, der Sinn gemeinsamer gesellschaftlicher Ruhetage erschließt sich schon aus rein sozialen Gründen. Dies Beschreibt das Urteil auch in Absatz 140 als “ motivische Allianz zwischen religions- und arbeitsverfassungspolitischen Bestrebungen“ . Letztendlich ist der Zweck sozial, weltlich-neutral, die Auswahl der Tage aber religiös motiviert. In englischem Neusprech würde man hier wohl von einer klassische „Win-Win Situation“ reden.

        Die Christen bekommen Ihre Feiertage, der Rest einen Tag zum erholen. Von einer rein religösen Ausrichtung, die die Einschränkung des Tanzverbots rechtfertigen würde, ist nirgendwo die Rede.

      • Ihre Aussage
        „Die Christen bekommen Ihre Feiertage, der Rest einen Tag zum erholen.“
        sagt alles und widerspricht wie dargelegt diametral der vom Verfassungsgericht dargelegten Schutzpflicht des Gesetzgebers für religiöse Feiertage.

        Ich zitiere noch einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum durch Artikel 140 des Grundgesetzes ausdrücklich als „Bestandteil dieses Grundgesetzes“ übernommenen Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung („Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“), in der es heisst: „Danach ist ein Mindestniveau des Schutzes der Sonntage und der gesetzlich anerkannten – hier der kirchlichen – Feiertage durch den Gesetzgeber zu gewährleisten.“

        Dieses Mindestniveau des Schutzes von Sonntagen und kirchlichen Feiertagen hat seine Ursache in deren religiösen Charakter. Sonst wären Tage wie der Karfreitag oder Christi Himmelfahrt keine arbeitsfreien Tage, sondern ganz normale Freitage bzw. Donnerstage.

    • Marcus Brühl said

      Jetzt drücken Sie sich vor einer Auseinandersetzung. 🙂

      Sie nehmen den platt formulierten Abschlußsatz, weil er ein griffiges Feindbild liefert, ohne im geringsten auf die Begründung in den Absätzen darüber einzugehen.

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